Jedes Modul besteht aus bestimmten Kriterien bzw. Aktivitäten. Unser Gutachter bewertet, wie selbständig die pflegebedürftige Person die jeweilige Aktivität durchführen kann und vergibt entsprechend viele Punkte. Dabei ist es unerheblich, ob die bewertete Aktivität tatsächlich anfällt und welche Zeit sie in Anspruch nimmt. Weitere versorgungsrelevante Informationen zu außerhäuslichen Aktivitäten und zur Haushaltsführung erheben die Gutachter zwar, lassen sie aber nicht in die Berechnung des Pflegegrads einfließen.
Erst aufgrund einer Gesamtbewertung aller Fähigkeiten und Beeinträchtigungen stuft der Gutachter in einen der fünf Pflegegrade ein.
Der animierte Slider zeigt Ihnen auf einen Blick, welche Aktivitäten pro Lebensbereich bewertet werden.